Kosten
für die Behandlung nach den Regeln der klassischen Homöopathie oder mit Ohrakupunktur:
  1. Die Erstanamnese mit Repertorisation nach den Regeln der klassischen Homöopathie dauert in der Regel 2 - 2,5 Stunden und wird mit einem Pauschalhonorar von 130 € vergütet.

  2. Die Bemessung des Honorars für die weitere homöopathische Anamnese, Behandlung und Beratung, auch mittels Fernsprecher oder eMail, erfolgt nach Zeitaufwand bei einem Stundensatz von 90 €. Dabei werden die angefangenen fünf Minuten berechnet. Dasselbe gilt für die Behandlung mit Ohrakupunktur.

  3. Die kurze Information, auch mittels Fernsprecher, oder Ausstellung einer Wieder­holungsverordnung, als einzige Leistung pro Inanspruchnahme der Heilpraktikerin, wird mit einem Pauschalhonorar von 5 € vergütet.

  4. Für die telefonische Information, Untersuchung und Beratung in der Zeit zwischen 19 Uhr und 8 Uhr, an Wochenenden und während der Urlaubszeit wird ein Sonderzuschlag von 10 € erhoben.

  5. Für Hausbesuche gilt ergänzend folgende Regelung: Wenn die Heilpraktikerin außerhalb ihrer Praxis tätig sein muss, so hat sie Anspruch auf Entschädigung nach Ziff. 2 auch für den Zeitaufwand während ihrer Abwesenheit einschließlich Wegezeiten. Ist die Entfernung zwischen Praxis- und Besuchsort größer als 10 Kilometer, werden zusätzlich Reisekosten berechnet, und zwar mit einer Kilometerpauschale von 0,30 €.

Die Kosten der Heilpraktiker-Behandlung werden von Krankenversicherungen und Beihilfestellen teilweise gar nicht und teilweise nach unterschiedlichen Regelungen erstattet. Die Rechnungs­stellung durch die Heilpraktikerin erfolgt unabhängig von einer möglichen Erstattung durch eine Krankenversicherung oder Beihilfestelle.