für die Behandlung nach den Regeln der klassischen Homöopathie oder mit Ohrakupunktur:
-
Die Erstanamnese mit Repertorisation nach den Regeln der klassischen Homöopathie dauert in der Regel 2 - 2,5 Stunden und wird mit einem Pauschalhonorar von 130 € vergütet. Die Bemessung des Honorars für die weitere homöopathische Anamnese, Behandlung und Beratung, auch mittels Fernsprecher oder eMail, erfolgt nach Zeitaufwand bei einem Stundensatz von 90 €. Dabei werden die angefangenen fünf Minuten berechnet. Dasselbe gilt für die Behandlung mit Ohrakupunktur. Die kurze Information, auch mittels Fernsprecher, oder Ausstellung einer Wiederholungsverordnung, als einzige Leistung pro Inanspruchnahme der Heilpraktikerin, wird mit einem Pauschalhonorar von 5 € vergütet. Für die telefonische Information, Untersuchung und Beratung in der Zeit zwischen 19 Uhr und 8 Uhr, an Wochenenden und während der Urlaubszeit wird ein Sonderzuschlag von 10 € erhoben. Für Hausbesuche gilt ergänzend folgende Regelung: Wenn die Heilpraktikerin außerhalb ihrer Praxis tätig sein muss, so hat sie Anspruch auf Entschädigung nach Ziff. 2 auch für den Zeitaufwand während ihrer Abwesenheit einschließlich Wegezeiten. Ist die Entfernung zwischen Praxis- und Besuchsort größer als 10 Kilometer, werden zusätzlich Reisekosten berechnet, und zwar mit einer Kilometerpauschale von 0,30 €. Die Kosten der Heilpraktiker-Behandlung werden von Krankenversicherungen und Beihilfestellen teilweise gar nicht und teilweise nach unterschiedlichen Regelungen erstattet. Die Rechnungsstellung durch die Heilpraktikerin erfolgt unabhängig von einer möglichen Erstattung durch eine Krankenversicherung oder Beihilfestelle. |